Sersheim Aktuell

Meldung vom 16. April 2025

Hinweise zur Grundsteuerreform

Im Januar erhalten Sie Ihren Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025. Dieser basiert erstmals auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz (LGrStG), mit dem die Erhebung der Grundsteuer neu geregelt wurde. Die Neuregelung wurde erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die bisherige Bewertung verfassungswidrig ist. Das Land Baden-Württemberg hat die Rechtsprechung im LGrStG umgesetzt und für das Grundvermögen (Grundsteuer B) ein modifiziertes Bodenwertmodell gewählt. Die Ermittlung des Grundsteuerwerts ist bereits durch das Finanzamt erfolgt. Relevant hierfür waren die Grundstücksfläche und der jeweilige, vom unabhängigen Gutachterausschuss der Kommune zum 1. Januar 2022 festgestellte Bodenrichtwert. Nicht relevant war jedoch der Wert des Gebäudes auf dem entsprechenden Grundstück. Die Grundsteuer wird jeweils für das Kalenderjahr festgesetzt und ist in der Regel in vier Raten zu folgenden Terminen zu zahlen: 
Meldung vom 23. April 2024

Kommunale Wärmeplanung

Am 08.03.2024 wurden die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung öffentlich im Rahmen einer Einwohnerversammlung vorgestellt.  Vom 14.03.2024 bis einschließlich 10.04.2024 konnten nun alle Sersheimerinnen und Sersheimer ihr Feedback zur Wärmeplanung abgeben. weiter