Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

„Goethestraße, 3. Änderung im Bereich Bonlanden“

Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Goethestraße, 3. Änderung im Bereich Bonlanden“, gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)                            
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Sersheim hat am 06.06.2024 in öffentlicher Sitzung über die Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beraten. Auf Grund der Änderungen wurde der Änderungsentwurf des Bebauungsplans ‚Goethestraße, 3. Änderung im Bereich Bonlanden‘ und der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 4 a Absatz 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Der Planbereich wird begrenzt durch den unten abgedruckten Lageplan. 
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung und Anlagen vom 
 
20. Juni 2024 bis einschließlich 22. Juli 2024 (Auslegungsfrist)
 
 im Rathaus Sersheim, Rathausfoyer während den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
 
Die Bekanntmachung sowie der Entwurf, Begründung und Anlagen können auch über die Homepage der Gemeinde Sersheim – www.sersheim.de - abgerufen werden. 
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 
Sersheim, 12.06.2024
gez. Jürgen Scholz
Bürgermeister


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