Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

Bebauungsplan „Energiezentrale“

- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und öffentliche Auslegung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
 
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 29.11.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Energiezentrale“ aufzustellen.
 
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem unten abgedruckten Lageplan. Der Geltungsbereich wurde in öffentlicher Sitzung am 29.11.2024 vom Gemeinderat gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll der Ausbau des Fernwärmenetzes innerhalb der Gemeinde weiter vorankommen. Die Schaffung einer nachhaltigen Energieversorgung dient der öffentlichen Versorgungssicherheit. 
Der von der Aufstellung betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 
Der Planentwurf mit Textteil und Begründung wird vom 13.12.2024 – 22.01.2025im Rathaus Sersheim, Schloßstraße 21, 74372 Sersheim, Rathausfoyer (Rückfragen Zimmer 22/23), während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen sind auch nachfolg abrufbar. Es besteht die Möglichkeit, den Planvorentwurf mit den Anlagen während dieser Auslegungsfrist einzusehen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und mit der Verwaltung zu erörtern. Während dieser Frist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
 
 
- Lageplan (355 KB) -

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Bebauungsplan „Alte Grundschule, 2. Änderung“

Öffentliche Auslegung der örtlichen Bauvorschriften
 
Die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Alte Grundschule 2. Änderung“ wurden in öffentlicher Sitzung am 29.11.2024 vom Gemeinderat verabschiedet.
 
Die örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO werden vom13.12.2024 - 22.01.2025im Rathaus Sersheim, Schloßstraße 21, 74372 Sersheim, Rathausfoyer (Rückfragen Zimmer 20 und 22), während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Es besteht die Möglichkeit, die örtlichen Bauvorschriften innerhalb dieser Auslegungs- frist einzusehen und mit der Verwaltung zu erörtern. 
In diesem Zeitraum sind die örtlichen Bauvorschriften auch hier auf der Webseite der Gemeinde Sersheim abrufbar.


Sersheim, 06.12.2024 gez.
Jürgen Scholz Bürgermeister


-Lageplan (780 KB)-

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