Haushalt & Finanzen

Haushaltsplan 2024

NKHR - Neues Kommunales Haushaltsrecht

Die Gemeinde Sersheim hat zum 01.01.2018 das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NHKR) eingeführt. Die sogenannte (Kommunale) Doppik hat die bisher geltende Finanzsystematik „Kameralistik“ abgelöst.
Die Umstellung des kommunalen Finanzwesens auf NKHR ist ab dem 01.01.2020 für alle Gemeinden in Baden-Württemberg verpflichtend. Dies geht aus §77 Abs. 3 GemO hervor. Im Zuge dieser Umstellung wurde sämtliches Vermögen der Gemeinde bewertet.
 
Was ist Kameralistik?
Die Kameralistik ist die bisherige Form der Buchführung in der öffentlichen Verwaltung.
In der kameralistischen Buchführung werden ausschließlich Geldflüsse, d. h. Einnahmen und Ausgaben betrachtet. Das führt dazu, dass nicht alle Abschreibungen dargestellt sind und somit der Werteverzehr der Gemeinde nicht vollständig erkennbar ist.
→ eine neue Form der Buchführung ist nötig!
 
Was ist die Kommunale Doppik?
Die Kommunale Doppelte Buchführung in Konten soll eine Angleichung an die Finanzsystematik in der freien Wirtschaft realisieren und verhindern, dass Gemeinden immer mehr Schulden machen.
Dafür werden nicht nur die Geldflüsse betrachtet, sondern gleichzeitig auch Aufwendungen und Erträge. Zu den Aufwendungen zählen unter anderem Abschreibungen. Da diese keine Geldflüsse zur Folge haben, sondern nur einen Wertverlust, können die Gemeinden bei einer ausgeglichenen Bilanz genügend Finanzmittel beiseitelegen um in der Zukunft Neuanschaffungen zu tätigen.
Am Ende jedes Haushaltsjahres ist von nun an eine Jahresabschlussbilanz notwendig. Diese ermöglicht einen genauen Überblick über den Vermögensstand oder z.B. die Schulden einer Gemeinde und dient gleichzeitig als Eröffnungsbilanz für das neue Haushaltsjahr.
In die erste Eröffnungsbilanz ist u.a. die, oben erwähnte, Bewertung des Gemeindevermögens mit eingeflossen.
Das NKHR sorgt allgemein für eine größere Generationengerechtigkeit in dem neue Schulden vermieden und Investitionen ermöglicht werden.