Volksbegehren "Landtag verkleinern"

Am 12. August 2024 ist das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ gestartet. Zur Durchführung werden rund 770.000 Unterstützungsunterschriften benötigt.

Was ist das Ziel des Volksbegehrens?
Mit dem Gesetzentwurf soll nach dem Willen der Antragsteller der Landtag verkleinert werden, was zur Effizienzsteigerung der Arbeit des Landtags und gleichzeitig zur erheblichen Kostenreduktion beitragen soll. Ziel ist, dass sich der Landtag durch das neue Wahlgesetz nicht weiter aufbläht.

Sie möchten für das Volksbegehren abstimmen?
Für Sersheimer Bürgerinnen und Bürger ist seit 11.09.2024 bis zum 10.12.2024 die Liste („amtliche Sammlung“) im Bürgerbüro ausgelegt. Sie müssen lediglich persönlich erscheinen, sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen und können dort Ihre Unterstützungsunterschrift leisten.

Außerdem findet bereits seit dem 12.08.2024 die sog. „freie Unterschriftensammlung“ statt.
Die hierfür erforderlichen Eintragungsblätter werden an Infoständen ausgegeben oder können
auf den Internetseiten der Verantwortlichen (Landtag verkleinern) heruntergeladen werden. Die unterschriebenen Formblätter müssen anschließend beim Einwohnermeldeamt abgegeben werden, wo das Unterschriftsrecht eines jeden Unterzeichnenden geprüft und sichergestellt wird, dass jeder Unterzeichner das Volksbegehren nur einmal unterzeichnen kann. Die Formblätter verbleiben beim Einwohnermeldeamt und werden nach Ende der Sammlung an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Diese freie Sammlung läuft noch bis einschließlich 11.02.2025.

https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/buergerbeteiligung/volksbegehren-landtag-verkleinern