Änderungen im Passgesetz

Ab 2024 fällt der Kinderreisepass weg

Durch eine Änderung des Passgesetzes wird der Kinderreisepass in Deutschland abgeschafft.

Nur noch bis Ende Dezember 2023 besteht die Möglichkeit, im Bürgerbüro einen Kinderreisepass mit 1-jähriger Gültigkeit zu beantragen bzw. zu verlängern, sofern noch ein Bestand an Dokumenten verfügbar ist.
Kinderreisepässe bleiben bis zum aufgedruckten Fristablauf gültig.

Ab Januar 2024 kann für Kinder dann nur noch der Personalausweis (22,80 € Gebühr) oder der biometrische Reisepass (37,50 € Gebühr) mit einer Gültigkeit von maximal sechs Jahren beantragt werden. Diese Dokumente werden – anders als der Kinderreisepass – nicht im Bürgerbüro, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt deshalb 3 - 4 Wochen. Bitte denken Sie daran, die Reisedokumente rechtzeitig vor Reiseantritt auf Gültigkeit zu überprüfen. Trotz der langen Gültigkeit muss beachtet werden:Das Gesichtsbild kann sich bei Säuglingen und Kleinkindern in kurzer Zeit stark verändern. Ist das Kind auf dem Foto nicht mehr oder nicht einwandfrei zu erkennen, ist das Ausweisdokument auch vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes ungültig. In diesem Fall ist ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen. Für die Antragstellung bitte beachten:

  • Kind zur Antragstellung bitte mitbringen
  • Aktuelles (biometrisches) Passbild entsprechend den Vorschriften für Kinder
  • bestehender Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter
  • Gebühr, fällig bereits bei Antragstellung (bar oder EC)

Höhere Passgebühr für Erwachsene
Zum 1. Januar 2024 steigt die Passgebühr für Personen über 24 Jahre auf 70 €.

Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an das Bürgerbüro.