Bundestagswahl 2025
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Nach heutigem Stand rechnen wir frühestens Anfang Februar mit der Zusendung der Stimmzettel durch das Landratsamt Ludwigsburg. Erst im Anschluss können wir die Briefwahlunterlagen an Sie verschicken bzw. die Abholung im Rathaus anbieten. Bitte sehen Sie von vorzeitigen Anfragen ab.
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.sersheim.de an.
Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08118068 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen.
Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Amtsboten bzw. Deutsche Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@sersheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Venohr Tel.: 07042 372-117, E-Mail: venohr@sersheim.de
Bitte denken Sie an die verkürzten Fristen und die Laufzeiten der Post. Spätestens 3 Tage vor der Wahl sollen laut Deutscher Post die Wahlunterlagen aufgegeben werden.
Wir empfehlen Ihnen daher, wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, dies rechtzeitig zu tun und die Briefwahlunterlagen in den Briefkasten am Rathaus einzuwerfen oder persönlich im Rathaus abzugeben.
Um eine Verzögerung durch den Postlauf zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus abzuholen und anschließend gleich damit im Rathaus zu wählen. Es wird eine Wahlkabine aufgestellt.
Bei allgemeinen Fragen zur Wahl wenden Sie sich bitte an Frau Beykirch Tel.: 07042 372-120, E-Mail: beykirch@sersheim.de
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen für die Bundestagswahl
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarerSchrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playernabgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.